SB Delphin - Corona - Infos
Beitragsseiten
Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ...
10. September 2022
Regeln für die Hallensaison 2022/23 (gültig ab 13.09.2022)
Aufgrund der immer noch vorhandenen Covid-19 Problematik gelten bei uns im Verein weiterhin einige Vorgaben:
- Es darf nur eine begrenzte Anzahl an Personen in die Bäder: Daher werden Eltern nicht mit ins Bad eingelassen.
- Es wird weiterhin für alle Gruppen eine Onlineanmeldung über den Webclub geben. Nur angemeldete Schwimmer/innnen dürfen ins Bad. Bitte auch rechtzeitig wieder abmelden falls eine Teilnahme doch nicht möglich ist. An- und Abmeldungen sind bis 15 Uhr am jeweiligen Trainingstag möglich.
- Alle Gruppen werden 10 Minuten vor Trainingsbeginn vor dem Schwimmbad abgeholt. Die Türen der Hallenbäder sind nach Einlass der Gruppen wieder verschlossen. Daher unbedingt pünktlich sein.
- Es bleibt jedem überlassen ab Betreten des Hallenbades und im Umkleidebereich einen Mundnasenschutz zu tragen.
Wir danken allen für das bisher gezeigte Verständnis und hoffen weiter auf eure Geduld. Wir haben alle erkennen müssen, dass es wichtig ist eine hohe Bereitschaft für Flexibilität zu haben da staatlichen Vorgaben sich pandemiebedingt sehr schnell ändern können.
2. Mai 2022
Maskenpflicht in den Hallenbädern ab sofort aufgehoben
Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in städtischen Einrichtungen und Dienststellen (also auch Schwimmbädern) ab sofort weitgehend aufgehoben.
Für unserer Trainingsbetrieb bedeutet dies:
- Zugang zu den Schwimmbädern ist nur Mitgliedern des Vereins (auch Ungeimpften) gestattet.
- Eine Anmeldung über Webclub ist auch weiterhin zwingend vorgeschrieben.
- In den Hallenbädern ist die Maskenpflicht aufgehoben. Das Tragen der Maske zum Eigenschutz vom Eingang bis zum Beginn des Schwimmunterrichts wird aber weiterhin empfohlen.
- Bitte auch weiterhin den aktuellen Impfstatus in Webclub eintragen bzw. aktualisieren damit es bei einer eventuellen Verschärfung der Coronabestimmungen nicht zu einem unnötigem Ausschluss vom Trainingsbetrieb kommt.
03. April 2022
Die meisten Corona-Schutzmaßnahmen treten außer Kraft
Ab dem 3. April 2022 gilt bundesweit das geändertes Infektionsschutzgesetz, d.h. die meisten Schutzmaßnahmen treten außer Kraft. Die Anschlussregelung sieht nur noch einen Basis-Schutz für besondere Risikogruppen vor.
Für unserer Trainingsbetrieb bedeutet dies:
- Zugang zu den Trainingsstunden ist nun wieder allen Mitgliedern (auch Ungeimpften) gestattet.
- Eine Anmeldung über Webclub ist auch weiterhin zwingend vorgeschrieben.
- In den Hallenbädern gilt weiterhin Maskenpflicht vom Eingang bis zum Beginn des Schwimmunterrichts.
(Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen wird die Stadt Augsburg in ihren Einrichtungen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes vorerst weiterhin für Besuchende und Beschäftigte auf Grundlage ihres Hausrechts die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im bisherigen Umfang aufrecht erhalten.) - Bitte auch weiterhin den aktuellen Impfstatus in Webclub eintragen bzw. aktualisieren damit es bei einer eventuellen Verschärfung der Coronabestimmungen nicht zu einem unnötigem Ausschluss vom Trainingsbetrieb kommt.
09. Februar 2022
2G statt 2G+ in den Hallenbädern
Das bayerische Kabinett beschloss am 08.02.2022 Lockerungen hinsichtlich der coronabedingten Einschränkungen.
Demnach gilt ab sofort für den Besuch der Übungsabende in den Hallenbädern 2G statt 2G plus. Das heist die Testpflicht für Nicht-Geboosterte entfällt.
Diese Corona-Verordnung gilt bis 23. Februar 2022.
11. Januar 2022
Booster-Impfung sofort gültig
Bei der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatskanzlei am 11.01.2022 wurde beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 9. Februar verlängert wird.
Die bisherige Ausnahme von 2G bei sportlicher Eigenaktivität minderjähriger SchülerInnen, die regelmäßig getestet werden, gilt weiterhin. Also keine Änderung für unseren Trainingsbetrieb.
Zum 12. Januar 2022 gilt außerdem zukünftig:
Für den Trainingsbetrieb entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für erwachsene Personen, die eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben. Dies gilt bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).
Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (Impfdurchbruch).
Es ist daher weiterhin wichtig, dass ihr euren Impfstatus im Webclub eintragt und diesen von Hilde, Froschi oder Armin bestätigen lasst.
Der Impfstatus ist nur für eure zuständigen Trainer zu sehen und ist somit nicht öffentlich. Dieser ist jedoch für jede Überprüfung durch die Sportverwaltung und das Ordnungsamt wichtig. An der ordentlichen Führung der Listen und Einhaltung der Zugangsbeschränkungen hängt auch die Zusage der Stadt zur Nutzung der Schwimm- und Turnhallen.
15. Dezember 2021
Geänderte Bestimmungen nach Booster-Impfung
Der Bayerische Ministerrat hat am 14.12. beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird.
Zugleich wird sie in einigen Punkten zum 15. Dezember (Inkrafttreten) angepasst, u.a.:
- Wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat, hat ab 15 Tagen nach diesem „Booster“ auch ohne einen ergänzenden Test Zugang zu Bereichen, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind. Die Auffrischimpfung ersetzt den Test (auch PCR).
- Die bisherige Ausnahme von 2G u.a. bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird zunächst bis zum Ablauf des 12. Januar 2022 weitergewährt.
24. November 2021
Neue Regelungen für den Trainingsbetrieb ab 24.11.
In der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung am 23.11. wurden folgende Regelungen für den Sportbetrieb in den Hallenbädern beschlossen, die ab 24.11. gültig sind:
0-11 Jahre:
- Trainingsteilnahme ohne besondere Voraussetzungen möglich.
12-17 Jahre:
- Trainingsteilnahme für Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Tests in der Schule möglich ohne weitere Auflagen..
Alle anderen, d.h. alle Übungsleiter und Aktive ab 18 Jahren:
- Trainingsteilnahme nur für Geimpfte und Genesene möglich. Zusätzlich ist ein PoC-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) verpflichtend. Testnachweise müssen beim Zutritt schriftlich vorgelegt werden (ausgedruckt oder auf dem Handy). Ein selber mitzubringender Antigen-Schnelltest (Selbsttest) kann nach dem Vier-Augen-Prinzip vor dem zuständigen Übungsleiter der Gruppe durchgeführt werden. Das Ergebnis ist schriftlich zu erfassen. Bitte das Formular selber ausdrucken und mitbringen (--> Download hier, NEU!!).
Vermutlich wird es zukünftig auch (wieder) zu einer Reduzierung der zulässigen Personen im Hallenbad und damit der Schwimmer pro Bahn kommen.
Anmeldung zum Training ist ausschließlich online möglich.
Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Euer Trainerteam
10. November 2021
Sonderregelung für Jugendliche im Vereinssport
bei der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung am 09.11. wurde folgende Sonderregelung für den Vereinssport festgelegt, die ab 11.11. gültig wird:
...
Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalischen Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.
...
Somit können unsere jugendlichen Schwimmer trotz 2G weiterhin auch ungeimpft am Trainingsbetrieb teilnehmen wenn sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen.
Den kompletten Bericht der Kabinettssitzung finden sie --> HIER
Zusammengefasst bedeutet dies:
0-11 Jahre: Trainingsteilnahme ohne besondere Voraussetzungen möglich.
12-17 Jahre: Trainingsteilnahme für Schüler mit regelmäßigen Tests möglich.
Die Vorlage des letzten Testergebnisses ist unbedingt notwendig.
alle anderen: Trainingsteilnahme nur für Geimpfte und Genesene möglich.
08. November 2021
Corona-Ampel springt in Augsburg auf ROT
Aktuelle Infos vom Sport- und Bäderamt
Diese Maßnahmen gelten ab sofort für den Hallensport:
- Kinder unter 12 Jahren dürfen weiterhin am Schwimmtraining teilnehmen, auch morgen, wenn "rot" gilt.
- Heute, 8.11.21, gilt für
- Schülerinnen und Schüler ab 12 Jahren: Sie dürfen am Training in der Halle teilnehmen, ohne Vorlage eines Testnachweises
- Alle anderen, älteren nur mit PCR-Test, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
- Ab morgen, 9.11.21, dürfen Kinder ab 12 Jahre nur noch am Vereinstraining in der Halle teilnehmen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Dasselbe gilt für alle Älteren. Stand heute. Die Stadt wird dazu morgen nochmal etwas veröffentlichen. Denn vielleicht ändert sich nochmals etwas. Der PCR-Test berechtigt dann nicht mehr zur Teilnahme am Training in der Halle.
12. September 2021
Infos zum Start der Hallensaison 2021/22
31. Mai 2021
Update zum Trainingsbetrieb
Da laut RKI der Inzidenzwert in der Stadt Augsburg lange genug unter 50 liegt, treten ab heute 0:00 Uhr weitere Erleichterungen in Kraft. Ab morgen den 01.06.2021 wird fürs Training kein Test mehr benötigt. Es bleibt jedoch weiterhin die FFP2 Maskenpflicht vor dem Schwimmbad und bis zur Umkleide/zum Wiesenplatz und die Abstandsregeln.
Das Familienbad öffnet am Samstag den 05.06.2021.
28. Mai 2021
Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer,
am 28. Mai öffnet das Bärenkellerbad die Pforten und wir starten wieder. Den Belegungsplan könnt ihr HIER einsehen. Wir sind bereits gut vorbereitet, ihr müsst jedoch wieder mithelfen, da es weiterhin Beschränkungen gibt. Leider können wir derzeit nicht allen Gruppen ein Angebot machen, da die Hallenbäder weiterhin geschlossen bleiben.
Das Familienbad öffnet später. Sobald das Training dort beginnt, werden wir Euch per Mail und hier auf der Homepage informieren.
Armin Baur
Sportlicher Leiter
SBDelphin 03 Augsburg
25. Mai 2021
Liebe Vereinsmitglieder,
folgende Nachricht hat uns gerade eben von der Stadtverwaltung Augsburg erreicht:
****************************************************************
Sehr geehrte Damen und Herren,
besten Dank für die bereits zahlreich erhaltenen Rücksendungen der einzelnen Belegungswünsche.
Wir bitten um Beachtung, dass eine Freibadöffnung ab Mittwoch, den 25.05.2021 leider noch nicht erfolgen kann. Eine Öffnung des FB Bärenkeller und Fribbe kann frühestens ab Freitag, den 28.05.2021 erfolgen. Nähere Informationen werden Ihnen noch zugesandt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
****************************************************************
Es haben sich alle Vereine in Augsburg gemeldet, die die Möglichkeit haben Übungsstunden anzubieten. Dass dies an einem Tag in der Sport- und Bäderverwaltung nicht zu schaffen ist, zumal vom Freistaat noch nicht abschließend geklärt ist, welche Tests beim Vereinsbetrieb anerkannt werden, hatten wir schon vermutet. Es scheint jedoch sicher zu sein, dass alle Vereinsmitglieder über 14 Jahre mit einem Test nicht älter als 24 Stunden, im Freien, unter Aufsicht eines getesteten Übungsleiters, Sport treiben dürfen. Alle unter 14 Jahren benötigen keinen Test, die Gruppengröße ist jedoch kleiner. Auch wir versuchen in unseren Gruppen bereits neue Zuordnungen zu schaffen und in unserem Webclub vorzubereiten. Sobald wir Neuigkeiten erfahren, werden wir diese sofort auf der Homepage veröffentlichen.
Bitte seid nicht traurig, bald geht es auch für uns im Freibad los!
Euer Vorstand
23. Mai 2021
Liebe Vereinsmitglieder,
wir dürfen euch heute zumindest vorsichtig Hoffnung auf Öffnung der Freibäder machen.
Die Stadt Augsburg hat uns offiziell mitgeteilt, dass am siebten Tag nach einer Unterschreitung der RKI Corona-Inzidenz von 100 Freibäder in Augsburg wieder öffnen dürfen. Die Bäder sind bereits vorbereitet und das Wasser wird gerade aufgeheizt. Sollte der RKI Wert weiterhin unter 100 bleiben, wird die Stadt Augsburg am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Daraufhin werden wir erfahren ob die beantragten Trainingszeiten von der Stadtverwaltung genehmigt werden.
Es werden daher in nächster Zeit Informationen für die Trainingsgruppen N1, WK 3, WK 2, WK 1 und Masters per Mail und auf der Homepage veröffentlicht, sowie Informationen zum freien Erwachsenenschwimmen. Daher unsere Bitte: Prüft eure Emails und schaut wieder regelmäßig auf unserer Homepage vorbei.
Wir werden die Trainingsanmeldung über den Webclub beibehalten und nach bisherigen Informationen das gute und erfolgreiche Hygienekonzepte aus dem Jahr 2020 fortschreiben dürfen.
Armin Baur
Sportlicher Leiter
SBDelphin 03 Augsburg