Verein - Mitgliedsbeiträge und Satzung
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Mitgliedsbeiträge
Laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2023 werden die Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2024 wie folgt angehoben:
Jahresbeitrag |
ab 2024 |
Jugendliche und Studenten* Erwachsene (ab 18 Jahre) Ehepaare Familien (mit beliebig vielen Kindern) |
105 € 140 € 225 € 250 € |
Aufnahmegebühr (einmalig) | |
Jugendliche, Erwachsene Ehepaare, Familien |
20 € 40 € |
Gebühr für Anfänger-Schwimmkurs
(einmalig)** |
60 € |
Bearbeitungsgebühr *** |
20 € |
*) Nachweis erforderlich
**) der Schwimmkursteilnehmer wird automatisch Vereinsmitglied
***) wird erhoben, wenn eine Anmahnung des fälligen Mitgliedsbeitrags notwendig ist.
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zu Beginn des Kalenderjahres per Bankeinzugsverfahren abgebucht. Die Aufnahmegebühr sowie die Gebühr für den Anfänger-Schwimmkurs wird einmalig im Eintrittsjahr eingezogen.
Für das Eintrittsjahr wird abhängig vom Beitrittsdatum ein vierteljährlich gestaffelter Beitrag berechnet. (Stichtage hierfür sind 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober). Dieser kann jedoch erst im Folgejahr angerechnet werden, da laut Satzung im Eintrittsjahr der volle Jahresbeitrag fällig ist.
Pro Vierteljahr fallen folgende Beitragssätze an:
Kinder/Jugendliche | 27 € |
Erwachsene | 35 € |
Ehepaare | 57 € |
Familien | 65 € |
Satzung
Die aktuelle Satzung des Schwimmerbund Delphin 03 Augsburg e.V. können Sie hier als PDF downloaden.
Auszug aus der Vereinssatzung zur Dauer der Mitgliedschaft:
§4 Mitgliedschaft
d) Die Mitgliedschaft beträgt mindestens ein Jahr und endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich; er ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.