Aktuelles zur Corona-Situation in Augsburg, 24.11.2021

Neue Regelungen für den Trainingsbetrieb ab 24.11. 

Update vom 26.11.2021


In der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung am 23.11. wurden folgende Regelungen für den Sportbetrieb in den Hallenbädern beschlossen, die ab 24.11. gültig sind: 

0-11 Jahre:

  • Trainingsteilnahme ohne besondere Voraussetzungen möglich.

12-17 Jahre: 

  • Trainingsteilnahme für Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Tests in der Schule möglich ohne weitere Auflagen.. 

Alle anderen, d.h. alle Übungsleiter und Aktive ab 18 Jahren:

  • Trainingsteilnahme nur für Geimpfte und Genesene möglich. Zusätzlich ist ein PoC-Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) verpflichtend. Testnachweise müssen beim Zutritt schriftlich vorgelegt werden (ausgedruckt oder auf dem Handy). Ein selber mitzubringender Antigen-Schnelltest (Selbsttest) kann nach dem Vier-Augen-Prinzip vor dem zuständigen Übungsleiter der Gruppe durchgeführt werden. Das Ergebnis ist schriftlich zu erfassen. Bitte das Formular selber ausdrucken und mitbringen (--> Download hier, Version vom 26.11.21).
Übungsleiter:

Nach Abstimmung des BLSV mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat § 4 Abs. 1 der 15. BayIfSMV für ehrenamtlich Tätige (Übungsleiter) keine weitere Wirkung entfaltet, da für diese mit § 4 Abs. 4 eine speziellere Vorschrift besteht.
Der Zugang zu Sportstätten darf demnach durch ehrenamtlich Tätige (Übungsleiter) mit Kundenkontakt nur erfolgen, soweit diese geimpft oder genesen sind.

Vermutlich wird es zukünftig auch (wieder) zu einer Reduzierung der zulässigen Personen im Hallenbad und damit der Schwimmer pro Bahn kommen.


Anmeldung zum Training ist ausschließlich online möglich.

Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

Das Trainerteam